Architekten- und Ingenieurrecht
Checkliste - Architekten- und Ingenieurrecht
- Architektenvertrag
- Sofern kein schriftlicher Vertrag vorliegt: Etwaige "Vorkorrespondenz"
- Vollmacht an den Architekten
- Abschlagsrechnungen des Architekten / Schlussrechnung
- Bauvoranfrage, Antrag Baugenehmigung
- jegliche Korrespondenz
- Wenn es um Fehler bei der Bauüberwachung geht: Fertigen eines Gedächtnisprotokolls über die konkreten Tätigkeiten des Architekten; Vorlage etwaiger Bautagebücher

