Versicherungsrecht
Frostschäden: Kontrollpflicht des Versicherungsnehmers bezüglich der Wohnraumbeheizung
Die Bedingungen der Gebäudeversicherung sowie der Hausratversicherung schreiben übereinstimmend vor, dass der VN in der kalten Jahreszeit die Gebäude ausreichend zu beheizen hat. In der Gebäudeversicherung ist darüber hinaus bestimmt, dass er die ausreichende Beheizung häufig genug kontrollieren muss. Was darunter konkret zu verstehen ist, ist jedoch umstritten.
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