Mietrecht
Gewerbemiete: Gibt es eine gesetzliche Ausschlussfrist für Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung?
Betriebskosten
OLG Frankfurt, Urt. v. 30.12.2010, 2 U 141/10
Für Wohnraummietverhältnisse sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass der Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung binnen 12 Monaten nach Zugang mitzuteilen hat. Nach Ablauf dieser Frist ist er mit Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Umstritten ist, ob diese Grundsätze auch für die Gewerberaummiete Anwendung finden.
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