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Familienrecht

Wie wirkt sich die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs bei der Unterhaltsberechnung aus?

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Unterhaltsrecht
OLG Brandenburg, Beschl. vom 05.10.2010, 9 WF 266/10

Zum unterhaltsrechtlichen Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkunftsarten, also nicht etwa nur der tatsächlich ausbezahlte Lohn. Wenn demnach durch den Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, ist dem Arbeitnehmer wegen ersparter eigener Kosten grundsätzlich ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung dieses Pkws zuzurechnen. Insoweit besteht Einigkeit. Fraglich ist jedoch, in welcher Höhe zusätzliches unterhaltsrechtliches Einkommen anzusetzen ist.

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