Arbeitsrecht
Zulässigkeit der sog. streitbegleitenden Flashmobaktion
Im Rahmen des Arbeitskampfs stehen der Arbeitnehmerseite die bekannten Arbeitskampfmittel wie beispielsweise Streik und Arbeitsniederlegung zur Verfügung. Problematisch ist jedoch, wenn der Betrieb des Arbeitgebers, gegen den sich der Arbeitskampf richtet, durch andere Aktionen von auf der Arbeitnehmerseite stehenden Aktivisten, die nicht einmal Arbeitnehmer des sich im Arbeitskampf befindenden Arbeitgebers sein müssen, gestört wird. Ziel der Aktionen ist es häufig, die Arbeitsabläufe innerhalb des Betriebs des Arbeitgebers so zu stören, dass der Druck auf die Arbeitgeberseite erhöht wird.
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